Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe
Betreuungsverein Bergstraße e.V.
Gesetzliche Betreuungen
Seit dem 1. 1. 1992 gibt es ein Betreuungsgesetz. Entmündigungen und Vormundschaften für Volljährige wurden abgeschafft. Die Rechtsstellung gesetzlich betreuter Menschen hat sich erheblich verbessert. Auch die Position ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer wird durch das neue Gesetz gestärkt.
Gesetzliche Betreuung ist:
die rechtliche Vertretung von Menschen in persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten.
Wer wird gesetzlich betreut?
Wir führen Gesetzliche Betreuungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Aufgrund ihrer Erkrankung können Betroffene ihre Angelegenheiten (finanzielle, persönliche, gesundheitliche) nicht mehr alleine regeln und sind daher in besonderem Maße auf die Unterstützung anderer angewiesen. Unsere Betreuten leben zu Hause, in Wohn- oder Seniorenheimen.
Wer kann Betreuungen führen?
Jede volljährige Frau und jeder volljährige Mann kann eine gesetzliche Betreuung übernehmen.Wenn sie Freude am Umgang und Interesse an Menschen haben, sich sozial engagieren wollen und bereit sind Kraft und Zeit in eine verantwortungsvolle, ehrenamtliche Arbeit zu investieren, dann...
...sind Sie die/der Richtige!
Aufgaben von ehrenamtlichen Betreuer/innen
persönlicher Kontakt zum Betreuten (Gespräche, Besuche...) Vertretung von Interessen und Wünschen des Betreuten - im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises - auch in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen des Betreuungsvereines.
Angebote für ehrenamtlich tätige Betreuer/innen
Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer/innen (auch Angehörigenbetreuer/innen) indem wir sie individuell beraten und bei der Führung der Betreuung begleiten. Wir ermöglichen Erfahrungsaustausch in einer Gruppe. Wir bieten Informationsveranstaltungen und Fortbildungen an. Angebote unseres Betreuungsvereines. Wir beantworten Fragen "rund um das Betreuungsgesetz". Wir informieren über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Mitgliedschaft in unserem Betreuungsverein ist kostenlos. Ehrenamtlich tätige Betreuer und Betreuerinnen sind als Mitglieder umfassend versichert.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
falls Sie
- Fragen zum Betreuungsgesetz oder zur Übernahme einer Gesetzlichen Betreuung haben,
- Sie sich über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung informieren möchten,
- bereits eine gesetzliche Betreuung ehrenamtlich führen
- ein unverbindliches Informationsgespräch wünschen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht !
AnsprechpartnerInnen:
Hendrik Raekow (Vorsitzender des Betreuungsvereins) 06251-1072-10
Lucie Woköck (Dipl.-Sozialarbeiterin) 06251-1072-28
Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe/ Betreuungsverein Bergstraße e.V.
im Diakonischen Werk Bergstraße
Riedstr. 1
64625 Bensheim
Tel. 06251/ 1072-0
Fax 06251/ 1072-52
Bankverbindung Sparkasse Starkenburg BLZ 509 514 69 Kto. 102 11 102
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